FÖRDERUNG ZUR ORTSKERNBELEBUNG

Veröffentlicht am: 19.11.2024

Das Land Steiermark fördert Maßnahmen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden in Orts- und Stadtkernen in ländlichen Gebieten. 

Einreichfrist: 4.11.2024 bis 31.1.2025


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