Info 31.03.2025
Mit 31.03.2025 werden weitere Bereiche aufgehoben und somit gilt die Beschränkung noch für folgende Straßenabschnitte:
- Salchaustraße ab Bauhof Umgebung
- Schöttlstraße im Bereich hinterer Schöttl
- Verbindungsweg Eselsberg nach Hinteregg
- C- Weg in Kirchberg
- Bereich Schönberg-Lachtal (außer Gemeindestraße nach Vorderschönberg und Zufahrtsstraße Kainer vlg. Hierzmann, Vorderer Dürnbergweg)
Info 25.03.2025:
Die Gewichtsbeschränkung während der Tauwetterperiode wurde am 25.03.2025 teilweise aufgehoben. Derzeit gilt die Beschränkung noch für folgende Straßenabschnitte:
- Salchaustraße ab Bauhof Umgebung
- Schöttlstraße im Bereich hinterer Schöttl
- Hinterburgerstraße
- Verbindungsweg Eselsberg nach Hinteregg
- C- Weg in Kirchberg
- Bereich Schönberg-Lachtal
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Die Stadtgemeinde Oberwölz teilt mit, dass die Gewichtsbeschränkung während der Tauwetterperiode für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht ab Montag 10.02.2025 in Kraft tritt.
Ausgenommen von dieser Verordnung sind:
- Futtermitteltransporte
- Milchtransporte
- Viehtransporte
- Schülerbus
- Müllabfuhr
1738666453.pdf 1738666667.pdf