GEWICHTSBESCHRÄNKUNG 7,5 TONNEN WÄHREND DER TAUWETTERPERIODE 2025

Veröffentlicht am: 28.03.2025

Info 31.03.2025

Mit 31.03.2025 werden weitere Bereiche aufgehoben und somit gilt die Beschränkung noch für folgende Straßenabschnitte:

 

  1. Salchaustraße ab Bauhof Umgebung
  2. Schöttlstraße im Bereich hinterer Schöttl
  3. Verbindungsweg Eselsberg nach Hinteregg
  4. C- Weg in Kirchberg
  5. Bereich Schönberg-Lachtal (außer Gemeindestraße nach Vorderschönberg und Zufahrtsstraße Kainer vlg. Hierzmann, Vorderer Dürnbergweg)

 

 

 

Info 25.03.2025:

Die Gewichtsbeschränkung während der Tauwetterperiode wurde am 25.03.2025 teilweise aufgehoben. Derzeit gilt die Beschränkung noch für folgende Straßenabschnitte:

 

  1. Salchaustraße ab Bauhof Umgebung
  2. Schöttlstraße im Bereich hinterer Schöttl
  3. Hinterburgerstraße
  4. Verbindungsweg Eselsberg nach Hinteregg
  5. C- Weg in Kirchberg
  6. Bereich Schönberg-Lachtal

 

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Die Stadtgemeinde Oberwölz teilt mit, dass die Gewichtsbeschränkung während der Tauwetterperiode für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht ab Montag 10.02.2025 in Kraft tritt.

Ausgenommen von dieser Verordnung sind:

  1. Futtermitteltransporte
  2. Milchtransporte
  3. Viehtransporte
  4. Schülerbus
  5. Müllabfuhr

 


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