Gewichtsbeschränkung 7,5 Tonnen während der Tauwetterperiode 2025
28.03.2025Info 31.03.2025
Mit 31.03.2025 werden weitere Bereiche aufgehoben und somit gilt die Beschränkung noch für folgende Straßenabschnitte:
- Salchaustraße ab Bauhof Umgebung
- Schöttlstraße im Bereich hinterer Schöttl
- Verbindungsweg Eselsberg nach Hinteregg
- C- Weg in Kirchberg
- Bereich Schönberg-Lachtal (außer Gemeindestraße nach Vorderschönberg und Zufahrtsstraße Kainer vlg. Hierzmann, Vorderer Dürnbergweg)
Info 25.03.2025:
Die Gewichtsbeschränkung während der Tauwetterperiode wurde am 25.03.2025 teilweise aufgehoben. Derzeit gilt die Beschränkung noch für folgende Straßenabschnitte:
- Salchaustraße ab Bauhof Umgebung
- Schöttlstraße im Bereich hinterer Schöttl
- Hinterburgerstraße
- Verbindungsweg Eselsberg nach Hinteregg
- C- Weg in Kirchberg
- Bereich Schönberg-Lachtal
_________________________________________________________________________________________________________
Die Stadtgemeinde Oberwölz teilt mit, dass die Gewichtsbeschränkung während der Tauwetterperiode für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht ab Montag 10.02.2025 in Kraft tritt.
Ausgenommen von dieser Verordnung sind:
- Futtermitteltransporte
- Milchtransporte
- Viehtransporte
- Schülerbus
- Müllabfuhr
DOKUMENTE:
Gemeinderatswahl 2025
24.03.2025Verlautbarung - Wahlergebnis 2025
DOKUMENTE:
Kundmachung Beschluss Rechnungsabschluss 2024 Stadtgemeinde KG
21.03.2025DOKUMENTE:
Bauverhandlung Freisinger Werner
20.03.2025Bauverhandlung am 04.04.2025 um 07.30 Uhr
DOKUMENTE:
Bauverhandlung Baier Sonja und Ulrich
18.03.2025Bauverhandlung am 04.04.2025 um 08.00 Uhr
DOKUMENTE:
Bauverhandlung Eichmann Walter
14.03.2025Bauverhandlung am 04.04.2025 um 09.00 Uhr
DOKUMENTE:
Verordnung zu Maßnahmen zur Verringerung der Waldbrandgefahr
05.03.2025Verordnung vom 27.02.2025, GZ: BHMU-66653/2025-6
über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr.
DOKUMENTE:
Verlängerung Straßensperre Herrengasse Verordnung gem. § 90 StVO
01.10.2024Verlängerung der Bewilligung für Arbeiten auf oder neben der Gemeindestraße Herrengasse bis 31.03.2025.
DOKUMENTE: