Amtsstunden und Parteienverkehr:
Montag und Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr |
Dienstag, Mittwoch und Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
(ausgenommen gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember |
Zur Einbringung schriftlicher Anbringen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Postadresse:
Stadtgemeinde Oberwölz
Stadt 4
8832 Oberwölz
E-Mail-Adresse:
Bitte beachten Sie, dass Rechtsmittel gegen Bescheide und Anbringen, die an eine Frist gebunden sind, oder durch die der Lauf einer Frist bestimmt wird, jedenfalls schriftlich einzuzbringen sind. Für weitere Informationen zu Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten, der Erreichbarkeit der Stadtgemeinde Oberwölz sowie den technischen Voraussetzungen und organisatorischen Beschränkungen für die Übermittlung elektronischer Anbringen beachten Sie bitte die nachstehende Kundmachung!
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